Bauen in BRB alles hat sein Maß
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) nimmt als beliehener Freiberufler hoheitliche Aufgaben war.
Er wird durch das Land Brandenburg zugelassen. Aufgrund seiner besonderen Ausbildung und Qualifikation ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nicht nur im Bereich des Vermessungswesens, sondern auch insbesondere auf dem Gebiet des Baurechts und des allg. Grundstücksrechts ein kompetenter Ansprechpartner für den Bauherren.