Amtliche Lagepläne

Der Amtliche Lageplan als Urkunde - im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg ist der Amtliche Lageplan Bestandteil von Bauvorlagen. Die Rechtsgrundlage eines Amtlichen Lageplanes beruht auf der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BauvorlVO). Der Status eines Amtlichen Lageplanes ist deshalb besonders, weil Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen, mit öffentlichen Glauben beurkundet worden sind. Der Amtliche Lageplan ist eine Urkunde.

Deshalb ist er ausschließlich von einer Katasterbehörde oder einem im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur anzufertigen.

Sowohl Bürger als auch öffentliche Einrichtungen genießen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, wenn Sie sich bei Bauvorlagen auf dem Amtlichen Lageplan stützen. Die genehmigenden Behörden setzt bei der Beurteilung von Anträgen auf den Amtlichen Lageplan ein hohes Vertrauen, um etwaige Rechtsstreitigkeiten von Beginn an zu vermeiden.

Somit hat sich der Amtliche Lageplan im Land Brandenburg im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu einem außerordentlich wichtigen Bestandteil entwickelt. Üblicher Weise wird auch als "Lageplan zum Bauantrag" bezeichnet, obwohl er auch für einen Antrag auf "Städtebaulichen Vorbescheid" sowie für das "Bauanzeigever-fahren" zwingend erforderlich ist.

Der Amtliche Lageplan ist auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters anzufertigen. Er muss folgende Angaben enthalten:

  1. Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
  2. im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben,
  3. katastermäßigen Flächengrößen und Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke,
  4. Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks oder bei größeren Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes,
  5. angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßengruppe und der Höhenlage,
  6. Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Satzung für das Baugrundstück über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
  7. Flächen auf dem Baugrundstück, die von Dienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind,
  8. durch Rechtsverordnung oder Satzung geschützten Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück,
  9. vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.

Üblicherweise enthält der Amtliche Lageplan auch das "Neubauprojekt", die geplanten baulichen Anlagen. Darüber hinaus können auch weitere Angaben aus dem projektbezogenen Lageplan (§3 BauvorlVO) zum "Neubau" dargestellt werden, insofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist und es einer gesamtheitlichen Beurteilung eines Bauantrages dient. Jedoch sind diese Eintragungen nur nachrichtlich, da sie an der Beurkundung mit öffentlichem Glauben nicht teilnehmen. Dieser Sachverhalt ist auf dem Amtlichen Lageplan kenntlich zu machen.

Der wichtigste Bestandteil im Amtlichen Lageplan sind Gebäude und Grenzen. Hierzu erfolgt eine örtliche Vermessung auf der Grundlage von Unterlagen, welche durch die Katasterbehörde bereit gestellt werden. Diese Unterlagen enthalten die Dokumentationen alle bisherigen Vermessungen. Mit diesen Unterlagen können vor Ort der Verlauf von Grenzen identifiziert, kontrolliert und reproduziert werden. Jedoch werden bei der Erstellung eines Amtlichen Lageplanes keine fehlenden Grenzzeichen ersetzt oder eventuelle Fehler korrigiert.