Eigentümer & Notare

Für Grundstückseigentümer und Notare

"Notare und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure garantieren gemeinsam den reibungslosen Ablauf der Grundstücksübertragung."

Bei einer eigentumsrechtlichen Übertragung von Grundstücksteilen an Dritte benötigen Sie für die entsprechende Abwicklung Partner, die kompetent sind und denen Sie vertrauen können.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind nach Landesrecht mit öffentlichem Glauben beliehene Personen und stehen ebenso wie Notare für eine unabhängige sowie kompetente Beratung.

  • Lieferung eines Lageplanes für Ihr Grundstück
  • Beratung bei der Festlegung neuer Teilungsgrenzen, auch im Hinblick auf die Berücksichtigung bau-ordnungsrechtlicher Belange (Erfordernisse bezüglich Zuwegung, Einhaltung von Abstandsflächen be-stehender Gebäude, Einhaltung Brandschutz)
  • Teilungsplan für den notariellen Kaufvertrag
  • Beantragung eventuell erforderlichen Genehmigungen
  • örtliche Durchführung der Vermessung
  • Grenztermin mit Eigentümern, Nachbarn und Erwerbern

Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf Ihres Grundstücks, kennzeichnen wir als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bestehende Grenzen neu und ersetzen gegebenenfalls fehlende Grenzzeichen durch hoheitlichen Verwaltungsakt (Abmarkung).