Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist gem. seiner Berufsordnung Teil des Öffentlichen Vermessungswesens des Landes Brandenburg. Ihm ist unter Maßgabe des rechtlichen Rahmens gestattet, Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster zu geben. Wir erteilen auf online – Anträgen ausschließlich Auszüge aus der Amtlichen Liegenschaftskarte. Darüber hinaus ist für weiteren Angaben, das berechtigte Interesse nachzuweisen bzw. schriftlich zu erklären. Gleiches gilt, wenn Sie uns mit diesem Anliegen in unserem Büro aufsuchen.

Wichtiger Hinweis!

Die Versendung der Email zur Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster kommt einem Antrag gleich! Entsprechend gelten die rechtlichen Bestimmungen. Die Kosten richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung des Landes Brandenburg, siehe Rechtsgrundlagen. Die Auszüge werden ausgedruckt und ausschließlich auf dem Postweg verschickt.

Hierzu geben Sie bitte die Angaben des/der Flurstücks/e (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie den Kostenträger mit Anschrift an.



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Mit der Bestätigung wird der kostenpflichtige Antrag erteilt und die Übernahme der Kosten erklärt! Wirklich abschicken? (*)