Katastervermessung
Katastervermessung - im Land Brandenburg
Katastervermessungen sind Messungen zur Fortführung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Sie dienen der Bestimmung von Flurstücksgrenzen sowie der Aufnahme von Gebäuden und der Nutzung von Flurstücken. Formen der Katastervermessung sind die Grenzwiederherstellung (Grenzermittlung), die Grenzfeststellung (Zerlegung), die Auflösung ungetrennter Hofräume sowie vermessungstechnische Arbeiten im Zusammenhang mit angeordneten Flurneuordnungsverfahren. Die Ergebnisse werden in Form von Vermessungsschriften, Karten und Zahlenwerken in den Staatlichen Vermessungsämtern des Landes Brandenburg geführt.
Nach der Beantragung einer Katastervermessung fordern wir die für das zu vermessende Flurstück gültigen amtlichen Unterlagen (Katasternachweise) von dem zuständigen Staatlichen Vermessungsamt an. Anschließend führen wir, als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Land Brandenburg, im Innen- und Außendienst die erforderlichen Arbeiten durch und reichen die Ergebnisse zur Einarbeitung in das Liegenschaftskataster beim Staatlichen Vermessungsamt ein.
3 Beispielsituationen für typische Katastervermessungen:
1. Beispiel Grenzuntersuchung
Ihnen ist der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt und Sie möchten zum Beispiel einen neuen Zaun errichten, Bepflanzungen vornehmen oder einen Carport in Grenznähe errichten und Unstimmigkeiten mit Ihren Nachbarn vorbeugen?
Dann empfehlen wir Ihnen, eine Grenzermittlung durchführen zu lassen.
2. Beispiel Teilungsmessung
Sie planen einen Teil eines größeren Flurstücks erwerben, verkaufen oder ein Flurstück zwischen den Erben einer Erbengemeischaft aufteilen?
Als Vorraussetzung für die Abschreibung eines Grundstücksteils (Teilung) beim Grundbuchamt ist eine Grenzfeststellung (auch Zerlegungsmessung genannt) notwendig.
3. Beispiel Gebäudeinmessung
In Ihrem amtlichen Auszug der Flurkarte sind noch keine bzw. alte und somit nicht mehr dem örtlichen Bestand entsprechende Gebäude eingezeichnet? Sie haben auf Ihrem Grundstück ein neues massives Gebäude errichtet?
Es wird eine Gebäudeeinmessung vorgenommen und der Gebäudebestand wird anschließend beim zuständigen Vermessungsamt in der amtlichen Flurkarte aktualisiert.
Wir bieten Ihnen folgende Katastervermessungen:
- Teilung von Grundstücken
- Wiederherstellung von Grundstücksgrenzen
- Grenzermittlung bei nicht festgestellten Grundstücksgrenzen
- Gebäudeeinmessung gem. § 23 BbgVermG
- Umlegung - Bestandskarte, Zuteilungskarte mit Verzeichnisse
- Baulandumlegung / Flurneuordnung
- Amtliche Lagepläne
- Amtliche Lagepläne als Bauvorlage gem. BauVorlVO