Absteckungen
Absteckung und Einmessung - im Land Brandenburg
Beides sind Vermessungsarbeiten, die in der Örtlichkeit durchgeführt werden. Jedoch unterscheiden sie sich insbesondere beim Hausbau voneinander. Die Übertragung der geplanten baulichen Anlage in die Örtlichkeit nennt man Absteckung. Das neu erbaute Gebäude vermessungstechnisch zu erfassen, nennt man Einmessung.
Vor der Absteckung benötigen wir jeweils eine Kopie der Pläne aus der genehmigten Bauvorlage. Anhand dieser Unterlagen wird die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück nach Plausibilität geprüft und dann in die Ört-lichkeit übertragen. Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Feinabsteckung ausschließlich nach Erteilung der Baugenehmigung und Vorlage der genehmigten Unterlagen.
Die Einmessung des Gebäudes begründet sich rechtlich nach zwei Landesvorschriften. Nach §68 Abs.3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) ist die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage des Gebäudes der Unteren Bauaufsicht nachzuweisen. Gleichzeitig ist jeder Bauherr nach Fertigstellung der baulichen Anlage auch zur Einmessung gem. §23 Abs.2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) ver-pflichtet.
Grobabsteckung - im Land Brandenburg
Für den Bodenaustausch oder für den Aushub der Baugrube des Kellers ist die Markierung der Lage des geneh-migten Gebäudes innerhalb des Grundstückes erforderlich. Jedoch ist für diese Tiefbaumaßnahme eine Genauigkeit von +/- 1dm ausreichend. Aus diesem Grunde spricht man von einer Grobabsteckung der geplanten baulichen Anlage. Die Markierung der Eckpunkte des Gebäudes erfolgt überwiegend mit Holzpfählen. In der Bauge-nehmigung ist die Oberkante des fertigen Fußbodens des Erdgeschosses festgelegt. Diese muss nach Fertigstel-lung hergestellt sein. Dafür können die Höhenfestpunkte aus dem Amtlichen Lageplan genutzt werden. Von diesen Punkten können dann Soll-Höhen abgeleitet und übertragen werden.
Feinabsteckung - im Land Brandenburg
Nach Abschluss des Bodenaustauschs oder der Fertigstellung der Baugrube für den Keller erfolgt erneut eine Übertragung des Grundrisses in die Örtlichkeit, jedoch mit einer hohen Genauigkeit. Deshalb spricht man hier von einer Feinabsteckung. Damit das Ergebnis der Absteckung für mehrere Arbeitsschritte nutzbar bleibt, werden die abgesteckten Punkte gesichert. Dies erfolgt in Regel auf sogenannte Schnurgerüste/Schnurbretter. Die Fluchten der Eckpunkte werden bis auf die Bretter verlängert und durch einen eingeschlagenen Nagel markiert. Durch Spannen von Schnüren über die Nägel ergibt sich der Grundriss des Gebäudes. Damit ist sichergestellt, dass das geplante Gebäude genau so gebaut wird, wie es durch die Untere Bauaufsicht genehmigt wurde.